Leihgeräte für Lehrkräfte



Bereits seit dem 03.06.2021 können die Länder Fördermittel für Ihre privaten und öffentlichen Schulen zur Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen digitalen Endgeräten beantragen.

Mit einer dritten Bund-Länder-Vereinbarung hat der Bund sein Engagement zur Digitalisierung der Schulen weiter verstärkt. Zusätzliche 500 Millionen Euro stehen bereit, damit Schulen Lehrerinnen und Lehrer mit Laptops ausstatten können.

Was Sie wissen müssen:
 
  • Gefördert werden mobile digitale Endgeräte: Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones für Lehrkräfte sowohl für den Unterricht in der Schule als auch für das Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung.
  • Die Geräte werden an die Lehrkräfte ausgeliehen und verbleiben im Eigentum des Schulträgers bzw. der Schule.

  • Drucker und Scanner sind nicht förderfähig.
  • Die Finanzhilfen dürfen nicht für die Wartung und den Betrieb der Geräte verwendet werden.
  • Die Administration der Geräte als Teil der schulischen Infrastruktur kann über Maßnahmen gemäß §3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt oder der Zusatzvereinbarung Administration gefördert werden.
  • Öffentliche und private Schulträger werden von den Ländern anteilig berücksichtigt. Ergänzt werden sie durch einen Eigenanteil der Länder von mindestens zehn Prozent, wie es im DigitalPakt Schule bereits vereinbart ist.
  • Die Länder regeln die Verteilung der Mittel auf die Schulen bzw. Schulträger.
  • Die Förderung erfolgt nach Maßgabe einer spezifischen Förderbekanntmachung des jeweiligen Landes.
Quelle: Corona-Hilfe III: Leihgeräte für Lehrkräfte - BMBF DigitalPakt Schule, 21.06.2021


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